Energieausweis
Der Energieausweis wird ab dem 01.01.2009 zur Pflicht für alle Wohngebäude, die verkauft oder neu vermietet werden.
Für Gebäude, die vor 1965 errichtet wurden, muß seit dem 01.07.2008 ein Energieausweis vorliegen.
Bei Verkauf und Vermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf Basis des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.
Folgende Regelungen gelten:
- für Wohngebäude mit maximal vier Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 müssen Energieausweise ab dem 01.10.2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Auflagen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
- für Nichtwohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Energiebedarf oder -verbrauch als Basis des Energieausweises.
Preis / Honorar
- bedarfsbasierter Energieausweis: 300,- Euro zzgl. MwSt.
- verbrauchsbasierter Energieausweis: 150,- Euro zzgl. MwSt.