Gutachten

Das Marktwertgutachten wird gemäß § 194BauGB und besteht aus dem für Gerichte üblichen Umfang (in der Regel mindestens 30 Seiten). Es beinhaltet eine nachvollziehbare Objektbeschreibung sowie die Wiedergabe des Bewertungsablaufs. Die Wahl des jeweiligen Ermittlungsverfahrens wird detailliert erläutert. Der daraus abgeleitete rechtssichere Marktwert dient zur Verwendung in steuerlichen Angelegenheiten, beim Finanzamt, Ehescheidungen und Erbauseinandersetzungen sowie Zwangsversteigerungen.

Verwendungszweck

  • Steuer- und Finanzbehörden
  • Ehescheidungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerungen

Leistung

  • Ausführliches Gutachten zur Vorlage bei Gericht
  • Aussagekräftige Fotodokumentation
  • Ausführliche Objektbeschreibung (Lage, Ausstattung, Gebäudesubstanz, Infrastruktur, Grund- und Bodenbeschreibung)

Bearbeitungszeit

  • In Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad, Komplexität und einzuholenden Unterlagen durchschnittlich 21 Werktage.

Preis / Honorar

  • auf Anfrage in Abhängigkeit vom Verkehrswert gemäß HOAI §34