Verkehrswertermittlung

Laut § 194 BauGB wird "[...] der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten [...] zu erzielen wäre." Beispiel Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert wird mittels eines geeigneten Verfahrens ermittelt (Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren) das der wahrscheinlichsten Nutzung im nächsten Kauffall entspricht und mit Unterstützung eines zweiten Verfahrens kontrolliert.

Durch Gewichtung der einzelnen Verfahrensergebnisse unter der Berücksichtigung der Qualität der Eingangsdaten wird der endgültige Verkehrswert am Wertermittlungsstichtag bestimmt.