Versicherungswertermittlung
Die Ermittlung des Versicherungswerts basiert auf der Grundlage der Normalherstellungskosten von 1914. Es wird das Sachwertverfahren angewandt, wobei Alterswertminderung und Marktanpassungsfaktor keine Berücksichtigung finden.
Mit einem von einem freien Sachverständigen ermittelten Versicherungswert haben Sie einen unabhängigen Vergleich zu dem von Ihrer Versicherung angesetzten Versicherungswert.
Gerne bieten wir Ihnen zusätzlich zur Verkehrswertermittlung die Ermittlung des Versicherungswertes kostenfrei an.